Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse

haushalts-hilfeBei einer schwerwiegenden Erkrankung können Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung auf ein weites Leistungsspektrum ihrer Krankenkasse zurückgreifen. Auch der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist eines der vielen Rechte auf die der Versicherte in der Regel einen Anspruch erheben kann. Doch dieses Recht ist an zwei Voraussetzungen gebunden.

Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse – Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Die erste Bedingung betrifft die eigenen Möglichkeiten. Ist der Versicherte nicht mehr in der Lage durch die Erkrankung seinen Haushalt selbst weiter zu führen – d.h. weder Staubsaugen, Putzen oder kochen -,so hat er einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Die zweite Bedingung heißt: lebt in dem Haushalt ein Kind des Erkrankten, das zum Antrittsbeginn der Haushaltshilfe unter zwölf Jahre alt ist, so kann erst dann eine Haushaltshilfe Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Handelt es sich dabei um ein behindertes Kind, dann entfällt die Altersgrenze des Kindes.

Das ist jedoch nur ein Minimum an Leistungen, die die Krankenkassen leisten. Je nach Krankenkasse können weitere Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Freiwillig können diese auch weitergehende Leistungen anbieten.

Welche Leistungen können noch in Anspruch genommen werden?

Eine Haushaltshilfe kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn überhaupt keine oder auch über zwölf Jahre alte Kinder im Haushalt der oder des Erkrankten leben. Nimmt in dem Fall der oder die Erkrankte eine Haushaltshilfe in Anspruch so wird eine Zuzahlung fällig. Täglich müssen dann bis zu zehn Prozent der Kosten getragen werden. Allerdings darf die Summe nicht zehn Euro überschreiten. In diesem Fall muss man aber mit mindestens fünf Euro rechnen. Ist Schwangerschaft oder Entbindung der Grund für die Einstellung einer Haushaltshilfe, so entfallen die Zusatzkosten.

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe

Die Betreuung durch eine Haushaltshilfe richtet sich an den tatsächlichen Bedarf einer Hilfe im Haushalt: Kinderbetreuung, Mahlzeitenzubereitung, Waschen von Kleidern, etc. Die Hilfe richtet sich nach der reell gebrauchten Hilfe.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

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